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   LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,19872
LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10 B ER (https://dejure.org/2010,19872)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.10.2010 - L 2 P 69/10 B ER (https://dejure.org/2010,19872)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - L 2 P 69/10 B ER (https://dejure.org/2010,19872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Gewährung von Pflegeleistungen - Fehlen eines Anordnungsanspruches und -grundes - wiederholtes Absagen von Terminen zur Begutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei der vorläufigen Gewährung von Pflegeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei der vorläufigen Gewährung von Pflegeleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10
    Der in diesen Bestimmungen aufgeführte Katalog der Verrichtungen stellt, nach Ergänzung um die im Gesetz offenbar versehentlich nicht ausdrücklich genannten Verrichtungen Sitzen und Liegen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), eine abschließende Regelung dar (BSGE 82, 27), die sich am üblichen Tagesablauf eines gesunden bzw. nicht behinderten Menschen orientiert (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10
    Der in diesen Bestimmungen aufgeführte Katalog der Verrichtungen stellt, nach Ergänzung um die im Gesetz offenbar versehentlich nicht ausdrücklich genannten Verrichtungen Sitzen und Liegen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), eine abschließende Regelung dar (BSGE 82, 27), die sich am üblichen Tagesablauf eines gesunden bzw. nicht behinderten Menschen orientiert (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2010 - L 2 P 69/10
    Der in diesen Bestimmungen aufgeführte Katalog der Verrichtungen stellt, nach Ergänzung um die im Gesetz offenbar versehentlich nicht ausdrücklich genannten Verrichtungen Sitzen und Liegen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), eine abschließende Regelung dar (BSGE 82, 27), die sich am üblichen Tagesablauf eines gesunden bzw. nicht behinderten Menschen orientiert (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3).
  • VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines gefestigten

    Erst damit werden Umfang und Grenzen der gerichtlichen Disziplinarbefugnis festgelegt und es wird sichergestellt, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann (BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 - Beschluss vom 28.03.2011 - 2 G 59/10 - Beschluss vom 26.10.2011 - 2 P 69/10 - Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 59/11 - zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
    Erst damit werden Umfang und Grenzen der gerichtlichen Disziplinarbefugnis festgelegt und es wird sichergestellt, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann ( BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 ?; Beschluss vom 28.03.2011 - 2 G 59/10 ?; Beschluss vom 26.10.2011 - 2 P 69/10 ?; Beschluss vom 20.12.2011 - 2 B 59/11 ?; zitiert nach juris).
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